Urlaub mit Hund in Frankreich
Im Moment geistert mal wieder ein blödsinniges Dokument durchs Netz in dem steht, dass angeblich „klammheimlich“ das Hundegesetz in Frankreich geändert wurde. Das stimmt so nicht, im folgenden Text ist auf die Seite der französischen Botschaft verlinkt – und die müssen es wohl wissen. Dort steht NICHTS über die dubiose Gesetzesänderung – wohl aber, dass oft falsche Informationen darüber verbreitet werden.
Die schönsten Wochen des Jahres werfen ihre Schatten meist weit voraus, sorgfältige Planung und die Auswahl des Urlaubszieles nehmen viel Zeit in Anspruch, es wird recherchiert, gesucht, vorgemerkt, wieder verworfen, nochmals aufgegriffen und letztlich gebucht. Eine organisatorische und planerische Meisterleistung, die jedem Familienmitglied alles abverlangt. Geht es darum den geliebten Vierbeiner als vollwertiges Familienmitglied mitzunehmen, kommen zu den vielen vielen zu beachtenden Kleinigkeiten noch unzählige weitere hinzu.
Urlaub mit Hund in Frankreich, was habe ich als verantwortungsbewußter Hundehalter zu beachten, was ist verboten, was erlaubt?
Als Mitgliedstaat der EU ist das Reisen in Frankreich mit dem vierbeinigen Liebling problemlos zu bewerkstelligen. Ein paar Kleinigkeiten, die sich allerdings von selbst verstehen, sind jedoch zu beachten. Neben einem gültigen EU-Heimtierausweis mit den Daten des Hundes und der Mikrochip-Identifikationsnummer, einer aktuellen und aufgefrischten Impfung sowie einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung gilt es lediglich, in den jeweiligen Regionen auf die entsprechenden Hinweisschilder, z. B. in Wald- oder Naturschutzgebieten, an Badestränden oder auf Wanderrouten zu achten. Weiterführende Informationen findet man auf der Seite der französischen Botschaft in Berlin.
Für den Fall der Fälle kann man davon ausgehen, in Frankreich eine flächendeckende tierärztliche Versorgung vorzufinden. Für das leibliche Wohl des Vierbeiners hält jeder größere Supermarkt eine Auswahl an Hundefutter, Kauartikeln und Hundespielzeug parat. Genieße den Urlaub mit Hund in Frankreich unbeschwert und noch dazu unkompliziert. Aus eigener Erfahrung läßt sich berichten, das mancherorts bereits der Zugang zu den Stränden auch außerhalb der Hauptsaisonzeiten nur mit angeleintem Hund erlaubt ist. Der Hauptgrund hierfür ist sicherlich mangelndes Verantwortungsbewußtsein. Die Hinterlassenschaften des Hundes gehören entfernt und wenn es die Situation erfordert sollte der Hund angeleint werden, um andere Besucher des Strandes nicht zu stören.
Urlaub mit Hund in Frankreich ist sehr facettenreich und bietet für jeden Geschmack die passende Region. Mediterranes Feeling und Mittelmeerklima im Süden Frankreichs, rauhe Landschaften an der Atlantikküste der Bretagne und der Normandie, zauberhafte Flußläufe im Landesinneren, z. B. an der Loire mit zahlreichen Schlössern und Burgen, oder einem Wanderurlaub in den Pyrenaen oder Alpen machen den Urlaub mit Hund in Frankreich zum einem unvergesslichen Erlebnis. Doch Urlaub in Frankreich ist nicht nur in den Sommermonaten zu empfehlen. Wer für Silvester nicht viel übrig hat und zudem einen Hund hat, der jedesmal tagelang panisch ist, ist in Frankreich gut aufgehoben. Hier sind Böller nämlich verboten und man kann ein wunderbares und friedliches Silvester verbringen. Den zweiten Weihnachtsfeiertag gibt es dort übrigens nicht.
Persönliche Erfahrungen über den Urlaub mit Hund in der Normandie kann man hier nachlesen. Inzwischen haben wir noch einen weiteren Bericht über unseren letzten Urlaub in der Normandie hinzugefügt und wer was über die Bretagne erfahren will gehe bitte hier entlang. Für Fotos besuche unser Album bei Facebook.